AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der PLANIX GMBH

 

  1. GELTUNGSBEREICH

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über die Internetseite www.printu.ch geschlossenen Rechtsgeschäfte mit der PLANIX GMBH (nachfolgend PRINTU).

Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung von PRINTU. Nicht ausreichend ist die Bezugnahme von PRINTU auf ein Schreiben des Auftraggebers, welches AGB des

Auftraggebers enthält. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die folgenden Geschäftsbedingungen als angenommen.

  1. VERTRAGSSCHLUSS
  2. Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot gemäss Art. 1 ff. des schweizerischen Obligationenrechts ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber zunächst eine

unverbindliche Bestellbestätigung mit einer Übersicht über die von ihm abgegebene Bestellung. Erst nach Übermittlung der Druckdaten kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und PRINTU als

Auftragnehmerin durch Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Die PRINTU als Auftragnehmerin wird die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail

maximal fünf Tage nach Erhalt der Druckdaten annehmen.

  1. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschliesslich in deutscher Sprache.
  3. PRINTU behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge ausserordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische,

faschistische, radikale oder die schweizerische Rechtsordnung verletzende Inhalte ergeben.

  1. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jeder Änderungswunsch ist ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag

verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung der geänderten Drucksachen. PRINTU hat das Recht, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt PRINTU

das Angebot an, so können zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen, die im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt werden.

  1. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.

III. WIDERRUFSRECHTE UND AUSSCHLUSS DES WIDERRUFS BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN

  1. Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren, die nicht kundenspezifisch hergestellt wurden und in einer Sendung ausgeliefert werden

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der

nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

PLANIX GMBH

Lerzenstrasse 8 8953 Dieitikon

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte

MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der

Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass

Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung

über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir ausschliesslich Banküberweisung. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Bankentgelte

berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches

der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an PLANIX GMBH,

Lerzenstrasse 8, 8953 Dieitkon, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der

Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht

notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen.

Ende der Widerrufsbelehrung

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  1. Widerrufsrecht bei Lieferung von mehreren Waren, die nicht kundenspezifisch hergestellt wurden und in mehreren Sendungen ausgeliefert werden

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der

nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

PLANIX GMBH

Lerzenstrasse 8

8953 Dieitkon

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte

MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der

Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass

Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung

über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir ausschliesslich Banküberweisung. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Bankentgelte

berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches

der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns Planix GmbH, Lerzenstrasse 8, 8953 Dieitkon, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der

Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht

notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen.

Ende der Widerrufsbelehrung

  1. Ausschluss des Widerrufsrechts bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Ware, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher

massgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist. Soweit die Herstellung der Druckerzeugnisse über die Internetseite von PRINTU nach

Kundenspezifikation erfolgt, besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.

  1. KOMMUNIKATION, MITTEILUNGEN
  2. Der Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum

endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.

  1. Insbesondere hat der Auftraggeber durch Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails von PRINTU erreichen. Mitteilungen

von PRINTU, die per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen.

  1. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die ausserhalb seiner Sphäre liegen, nicht bei ihm eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht

PRINTU nur ein, wenn deren Ursache in ihrer Sphäre begründet ist.

  1. PRINTU ist regelmässig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen hinzuweisen.
  2. PREISE
  3. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Preisangebote befristet sind, ist die Gültigkeitsdauer auf den Shopseiten besonders gekennzeichnet.
  4. Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und spätestens eine Woche nach dem Eingang der Bestellung

die Übermittlung von druckfähigen Daten erfolgt. Druckfähige Daten sind dabei solche, die den Vorgaben an Formaten etc. entsprechen, die im Druckdatenguide von PRINTU aufgeführt werden.

  1. Die auf den Produktseiten genannten Preise sind Endpreis, d.h. sie schliessen Verpackungs- und Versandkosten ein, nicht jedoch eine Transportversicherung. Zum Endpreis wird die Mehrwertsteuer hinzu

geschlagen.

  1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschliesslich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber

zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

  1. Ein Gut zum Druck und Änderung übermittelter Daten oder ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.
  2. Die Zustellung der Lieferungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten, so dass bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber

zusätzlich in Rechnung gestellt werden, wenn dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber

die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

  1. ZAHLUNG
  2. Die auswählbaren Zahlungsarten werden dem Auftraggeber im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt.

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  1. Soweit sich nicht aus der Zahlungsart selbst etwas anderes ergibt, z. B. E-Payment, hat die Zahlung spätestens unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto

von PRINTU zu erfolgen.

  1. Andere als im Online-Shop für die Bestellung angebotenen Zahlungsarten gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin. Scheck und Wechselwerden als Zahlungsmittel

generell nicht akzeptiert.

  1. PRINTU stellt für jede Auftragsposition innerhalb einer Warenkorb-Bestellung eine gesonderte Rechnung. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die Rechnung

unter dem Tag der Stornierung ausgestellt und ist vom Auftraggeber sofort zu zahlen.

  1. Im Falle von Rücklastschriften oder Ablehnung hat der Auftraggeber PRINTU die Kosten zu erstatten, die dieser von der ausführenden Bank in Rechnung gestellt wurden.
  2. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so kann die PRINTU Vorauszahlungen verlangen,

noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der PRINTU auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet,

die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

  1. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer oder höherer Verzugsschäden durch PRINTU wird hierdurch nichtausgeschlossen.
  2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

VII. Bonitätsprüfung

Die PLANIX GMBH behält sich vor, persönliche Daten zur Prüfung der Bonität des Kunden an unten genannte Wirtschaftsauskunfteien zu übermitteln um Auskünfte zur Bonitätsprüfung einzuholen und zu

verarbeiten und abhängig vom Ergebnis die Zahlungsart Rechnung zu ermöglichen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Damit wir Ihnen Vorausleistungen (Zahlung auf Rechnung, Ratenzahlung etc.) erbringen können, müssen wir Vorsorge tragen, dass es bei Nutzung dieser Art der Zahlungsabwicklung nicht zu Missbräuchen

kommt und der Schutz der Verbraucher vor wirtschaftlicher Überlastung gewahrt bleibt. Unser Unternehmen ist deshalb zum Schutz vor auf Zahlungsunfähigkeit beruhenden Zahlungsausfällen, vor

Wir behalten uns vor von der Auskunftei für Kunden mit Zahlungsart Rechnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen, die auf Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren ein sogenanntes KreditScoringVerfahren vornimmt. Basis des so errechneten Wahrscheinlichkeitswertes - Ihrer Bonität - bilden nicht allein Ihre Anschriftdaten, sondern darüber hinaus auch Ihre Personalien (Vor- und Zuname) sowie

personenbezogene Daten über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten.

Die Daten werden allein zum Zweck der Ermittlung eines statistischen Risikos über ihr zukünftiges Verhalten hinsichtlich Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit und mit Blick auf die Wahrscheinlichkeit eines

Zahlungsausfalls erhoben. Hierdurch räumen Sie uns die Möglichkeit ein, im Einzelfall eine ausreichend fundierte Abwägungsentscheidung zu der Frage, ob wir Ihnen Vorausleitungen erbringen bzw. diese

aufrechterhalten können, zu treffen.

Um eine entsprechende Bonitätsprüfung von der Auskunftei durchführen lassen zu können, übermitteln wir dieser Ihre Personalien und Ihre Adressdaten. Sie können der Übermittlung Ihrer Daten an die

Auskunftei jederzeit formlos widersprechen. Die Ihnen grundsätzlich zustehenden Zahlungsoptionen beschränken sich in diesem Fall allerdings auf die Vorkasse sowie E-Payment. Vorausleistungen können wir

Ihnen dann nicht mehr erbringen und müssen diese dann ggf. beenden.

Daneben übermitteln wir an die Auskunftei auch personenbezogene Vertragsdaten und Angaben über nichtvertragsgemässes Zahlungsverhalten und beziehen entsprechende Informationen auch aus anderen

Vertragsbeziehungen, die während der Abwicklungsdauer unseres Vertragsverhältnisses zu Ihnen entstehen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nur zur Wahrung

der schutzwürdigen Interessen unsererseits oder der eines anderen Vertragspartners der Auskunftei erforderlich ist und unter Berücksichtigung Ihrer schutzwürdigen Interessen und Belange an dem Ausschluss

der Übermittlung. Die Übermittlung von Daten aufgrund nicht vertragsgemässen Verhaltens an die Auskunftei findet nur statt, wenn Sie sich in entsprechenden Weise damit ausdrücklich einverstanden erklärt

haben.

Ungeachtet dessen behalten wir uns im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vor, Ihre personenbezogenen Daten über eine Forderung an die genannte Auskunftei zu übermitteln, soweit Sie eine geschuldete

Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht haben, nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung zweimal schriftlich gemahnt worden sind, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung vier Wochen liegen und

Sie die Rechtmässigkeit der Forderung nicht bestritten haben. Vor einer Übermittlung an die Auskunftei werden sie von uns rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass entgegen

früher Rechtslage eine Einzelfallprüfung unter Abwägung Ihrer Interessen vor einer Meldung an die Auskunftei nicht mehr stattfindet, das Verfahren vielmehr automatisiert ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass sie sowohl gegenüber uns als auch der Auskunftei einen Auskunftsanspruch haben. Die Auskunft ist hierbei unentgeltlich.

VIII. DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Bei Fragen, Kommentaren, Beschwerden sowie Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit unserer Erklärung zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können Sie sich schriftlich an

unseren Beauftragten für den Datenschutz wenden, der Ihnen unter folgender Adresse zur Verfügung steht.

PRINTU GmbH

An den Datenschutzbeauftragten der PRINTU GmbH

 

datenschutz[at]printu.ch

  1. DRUCKDATEN, PRÜFUNGSPFLICHT
  2. PRINTU hat sich unternehmenspolitisch zur Neutralität in jeglicher Hinsicht verpflichtet. Druckaufträge mit der Option Sponsoring sind daher nicht für politische, religiöse/ weltanschauliche, rassistische,

menschen-/ geschlechterverachtende, gewaltverherrlichende oder ähnliche Motive möglich. PRINTU behält sich vor, solche Druckaufträge entsprechend umzustellen oder gemäss II. 4. abzulehnen bzw.

zu kündigen.

  1. PRINTU führt alle Druckaufträge ausschliesslich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschliesslich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen

zu übermitteln, wie sie im Druckdatenguide genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an PRINTU sorgfältig zu prüfen, denn eine Überprüfung hinsichtlich Orthographie und Seitenanordnung o.ä.

durch PRINTU findet nicht statt.

  1. Dem Auftraggeber stehen zwei Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Druckdaten im Sinne der Vorgaben durch PRINTU zur Verfügung. Im Rahmen des kostenfreien, immer eingeschlossenen Service

„Basis-Datencheck“ werden die Druckdaten auf generelle Druckfähigkeit geprüft.

Im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice „Profi-Datencheck“ wird zusätzlich die Qualität der Druckdaten für ein optimales Druckergebnis überprüft. Der genaue Umfang von Basis- und ProfiDatencheck ist auf der folgenden Seite beschrieben http://de.printu.ch/datencheck.

  1. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu

liefern bzw. die Daten durch PRINTU im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen oder auf sein eigenes Risiko den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag

kostenpflichtig zu stornieren.

  1. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber.
  2. Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
  3. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann PRINTU die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschliesslich beim Auftraggeber. Mit

Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.

  1. LIEFERUNG
  2. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  3. Die Lieferung erfolgt Frei Haus innerhalb der Schweiz. Frei Haus bedeutet bei Frachtware bis an die erste verschliessbare Haustüre, sofern der Weg ebenerdig ist, ansonsten gilt frei Bordsteinkante.
  4. Der Versand an Packstationen oder Postfächer ist nicht möglich.
  5. Die im Rahmen des Auftrags von PRINTU angegebenen Fristen sind Fertigungsfristen und keine Lieferfristen. Die Bearbeitungszeit eines Auftrages setzt sich aus Fertigungszeit und Versandzeit zusammen,

beides kann während der Konfiguration gewählt werden.

  1. Die angegebene Fertigungsfrist beginnt, bei Vorkasse mit Gutschrift der Zahlung auf das Konto von PRINTU, bei E-Payment mit erfolgreicher Zahlung sowie stets mit Eingang der druckfähigen Daten

oder der online durchgeführten Druckfreigabe nach Durchführung des aufpreispflichtigen Sonderservices „Gut zum Druck“.

  1. Liegen diese Voraussetzungen hinsichtlich Zahlung und Daten bis 18 Uhr vor, beginnt die Fertigungsfrist noch ab diesem Eingangstag, soweit dies ein Arbeitstag ist. Im Übrigen gilt der folgende Arbeitstag

als Beginn der Fertigungsfrist.

  1. Die Angabe der Fertigungs- sowie Versandzeit in Arbeitstagen umfasst die Werktage Montag bis Freitag.
  2. Gesetzliche Feiertage am Produktions- und Empfängerort wirken sich auf die Fertigungs- sowie Lieferzeit aus und führen ggf. zu einer Verschiebung der Lieferung.
  3. PRINTU ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies aufgrund einer Abwägung der Interessen sowohl von Auftraggeber als auch von PRINTU zumutbar ist. Bei Teillieferungen trägt PRINTU die

dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.

  1. Verzögert PRINTU die Leistung, kommt sie nach Mahnung des Auftraggebers in Verzug. Wird die Leistung nicht in gehöriger Frist erbracht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
  2. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von PRINTU als auch in dem ihres Zulieferers oder Spediteurs – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur

Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Fertigungsfrist um die Dauer der Verzögerung

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  1. Sollten bei Lieferung Transportschäden offensichtlich sein, so hat der Auftraggeber diese Fehler sofort PRINTU gegenüber bzw. gegenüber dem Auslieferer zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge

hat bei Verbrauchern keine Auswirkung auf die gesetzlichen Ansprüche, sondern dient dann der Beweissicherung.

  1. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für den

CMYK-Modus, die Auflösung, Schriften, Formate o.ä.

  1. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck

nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Farbabweichungen kein Mangel. Dies gilt

auch bei Farbabweichungen zu einem Auftrag, der früher bei PRINTU gedruckt wurde. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

  1. Ferner ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  3. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens PRINTU. Dies gilt nicht für

offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme

für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftrag-geber. PRINTU ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Kopie anzufertigen.

  1. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus

Papiersonderanfertigungen unter 1‘000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %. Davon ausgenommen sind Lieferungen an Verbraucher.

  1. Belegexemplare werden von der Auflagenzahl abgezogen. Bis zu einer Auflage von 10 wird ein Belegexemplar zugesandt. Ab einer Auflage von mehr als 10 werden drei Belegexemplare zugesandt.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen ist PRINTU zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt PRINTU dieser Verpflichtung nicht innerhalb

einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages

(Wandelung/Rücktritt) verlangen.

  1. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist die mangelhafte Ware zurückzugeben. Dies gilt nicht bei Minderung.

XIII. HAFTUNG UND ENTSCHÄDIGUNG DER PRINTU

Alle Ansprüche des Auftraggebers ausser den in diesen Bedingungen genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten

Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst

entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden. Diese Einschränkungen gelten

nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von PRINTU und deren Hilfspersonen.

XIV. RÜCKTRITT VOM VERTRAG/ KÜNDIGUNG

  1. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail (Vertragsschluss) möglich. Soweit der Auftraggeber nach erfolgter

Auftragsbestätigung den Auftrag storniert oder kündigt, ist er verpflichtet, die bei PRINTU angefallenen Kosten zu ersetzen.

  1. Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat PRINTU das Recht die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, sofern binnen vier Wochen keine Übermittlung von druckreifen Druckdaten erfolgt ist.
  2. Ferner besteht für PRINTU das Recht, den Vertrag nach Zusendung der Auftragsbestätigung zu bei unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers, insbesondere Zusendung von Daten,

Druckfreigabe, zu kündigen.

  1. PRINTU ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit der Auftraggeber zahlungsunfähig geworden ist (Art. 83 OR).
  2. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck

nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Farbabweichungen kein Mangel. Dies gilt

insbesondere bei Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, zwischen einzelnen Bögen eines Auftrages sowie zu einem Auftrag, der früher bei der PRINTU gedruckt wurde. Das gleiche

gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Eine bestimmte Laufrichtung des Papiers wird nicht garantiert. Produktions- bzw. maschinenbedingt

kann es zu unvermeidbaren geringfügigen Schnitt- und Falztoleranzen kommen, die nicht zur Reklamation berechtigen.

  1. Die Angaben zum Druckverfahren sind unverbindlich. Ein bestimmtes Druckverfahren wird nicht garantiert und ist damit auch kein Grund für eine Beanstandung.
  2. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Dies gilt auch, wenn die ServiceoptionLieferungsaufteilung

gewählt ist. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %. Davon ausgenommen

sind Lieferungen an Verbraucher.

  1. HANDELSBRAUCH

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten

Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung erfolgte.

XVI. ARCHIVIERUNG

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von PRINTU nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe

des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so obliegt dies dem Auftraggeber selbst.

XVII. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE / URHEBERRECHTE

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat PRINTU von allen Ansprüchen Dritter wegen

einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XVIII. HINWEISE ZUM VERKAUF VON LEBENSMITTELN

Lebensmittel unterliegen diversen rechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und Regelungen selbst verantwortlich und stellt die PRINTU von allen

Ansprüchen in Bezug auf eventuelle Rechtsverletzungen frei.

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XIX. HINWEISPFLICHT NACH DEM BATTERIEGESETZ

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien ohne zusätzlich zu den Versandkosten anfallenden Kosten an uns zurücksenden. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von

Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung

als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen: „Cd» steht für Cadmium. „Hg» steht für Quecksilber. „Pb» steht für Blei.

  1. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
  2. Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, am Domizil von PRINTU.
  3. Gerichtsstand ist am Sitz von PRINTU. Diese behält sich vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Sitz oder Domizil oder einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
  4. Die Rechtsbeziehungen mit dem Vertragspartner unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenverkauf

(„Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

XXI. INFORMATIONEN ZUM ANBIETER / VERTRAGSPARTNER

Die Internetplattform PRINTU.ch wird von der PLANIX GMBH betrieben. Die PLANIX GMBH ist für alle darüber geschlossenen Rechtsgeschäfte Vertragspartner

E-Mail: kundenservice@printu.ch

Website: www.printu.ch

Servicehotline: 043 557 39 93

Hotline ist erreichbar: Mo-Fr 09.00 bis 19.00 Uhr

Registrierte Adresse: PLANIX GMBH

Lerzenstrasse 8, 8953 Dieitkon

Direktoren: Ali Erkut

Handelsregistereintrag: Handelsregister des Kantons Zürich, CH-451.064.768 MWST

UID: CHE-451.064.768

XXII. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere der genannten Regelungen gegen zwingende Gesetzesvorschriften verstossen oder in sonstiger Weise unwirksam / undurchführbar sein bzw. werden, so tangiert dies nicht die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als ersetzt, durch eine die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich der Regelung am nächsten kommt.

Stand: September 2018

Sie können diese AGB jederzeit auf www.printu.ch einsehen, ferner als PDF dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen bzw. ausdrucken.